Abschlüsse allgemein
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- Abschlüsse und Berechtigungen
- Die Hauptschule erteilt alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I. Eine weiterführende Schulausbildung ist bei entsprechender Qualifikation möglich. - An der Hauptschule können folgende Abschlüsse erworben werden: - - der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss) - - der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) - - der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). - Eine Besonderheit an den Hauptschulen ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird: -  Klasse 10 Typ A -  Klasse 10 Typ B. - Diese Differenzierung nach Anforderungsebenen kann auch innerhalb einer Klasse vorgenommen werden. - Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, der Gesamtschule oder des Berufskolleg. - Abbildung: Darstellung von möglichen Hauptschulabschlüssen - Quelle: Eigene Darstellung