• Abschlüsse und Berechtigungen

      • Die Hauptschule erteilt alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I. Eine weiterführende Schulausbildung ist bei entsprechender Qualifikation möglich.

        An der Hauptschule können folgende Abschlüsse erworben werden:

        - der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)

        - der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)

        - der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife).

         

        Eine Besonderheit an den Hauptschulen ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird:

        ƒ Klasse 10 Typ A

        ƒ Klasse 10 Typ B.

        Diese Differenzierung nach Anforderungsebenen kann auch innerhalb einer Klasse vorgenommen werden.

        Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, der Gesamtschule oder des Berufskolleg.

         

        Abbildung: Darstellung von möglichen Hauptschulabschlüssen

        Quelle: Eigene Darstellung