Navigation
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Hauptschule erteilt alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I. Eine weiterführende Schulausbildung ist bei entsprechender Qualifikation möglich.
An der Hauptschule können folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
- der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
- der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Eine Besonderheit an den Hauptschulen ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird:
Klasse 10 Typ A
Klasse 10 Typ B.
Diese Differenzierung nach Anforderungsebenen kann auch innerhalb einer Klasse vorgenommen werden.
Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, der Gesamtschule oder des Berufskolleg.
Abbildung: Darstellung von möglichen Hauptschulabschlüssen
Quelle: Eigene Darstellung